Führerscheinklassen
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Fahrzeug | |
B |
Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg zul. Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz. mehr... | |
B96
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Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
BE
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Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
A2 | Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 38 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. mehr... | |
A |
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h. mehr... | |
A1 |
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm und 11 kW; . mehr... | |
Mofa |
Mofa-Prüfbescheinigung: Fahrrad mit Hilfsmotor max. 25 km/h.
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AM | Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und max 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. mehr... | |
C | Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz. mehr... | |
CE | Kombination aus Lkw über 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über über 7,5 t zul. Gesamtmasse. mehr... | |
C1 | Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
C1E | Kombination aus Fahzeug Kl. C1 und Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse. mehr... | |
D | KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
DE | Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
D1 | KOM mit max. 16 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
D1E | Kombination aus Zugfahzeug Kl. D1 und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr... | |
L | Zugmaschinen, die nach der Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, und mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. mehr... | |
T | Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach der Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h . mehr... |