Führerscheinklassen

 

Fahrzeug

B

Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg zul. Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz. mehr...
 
 B96
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr...
BE
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr...
A2 Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 38 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. mehr...
A
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h. mehr...
A1
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm und 11 kW; . mehr...
Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung: Fahrrad mit Hilfsmotor max. 25 km/h. 
Alter mind. 15 Jahre, theoretische Ausbildung: Grundstoff 6 Doppelstunden à 90 min. Praktische Ausbildung: 2 Fahrstunden. Besonderheit:  Kein Führerschein.

 

AM Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und max 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. mehr...
C Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz. mehr...
CE Kombination aus Lkw über 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über über 7,5 t zul. Gesamtmasse. mehr...
C1 Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse. mehr...
C1E Kombination aus Fahzeug Kl. C1 und Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse. mehr...
D KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr...
DE Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr...
D1 KOM mit max. 16 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr...
D1E Kombination aus Zugfahzeug Kl. D1 und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. mehr...

L Zugmaschinen, die nach der Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, und mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. mehr...
  T Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen die nach der Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h . mehr...